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Der Krankenkassenzuschuss

Der Unterricht ist bei den gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 Abs. 1V SGB (Prophylaxe) zuschussberechtigt. Zur Zeit erstatten die meisten Kassen bis zu 80% der Kursgebühren. Sie erhalten nach 16 Unterrichtsstunden eine entsprechende Bescheinigung.